Dienstag, 25. Oktober 2011

Betrug mit zurückdatierter Post von "Gewinner-Zeit"

Die Verbraucherzentrale informiert:
Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen scheinbare Kunden in Schreiben von "Gewinner-Zeit" an ein Telefonat erinnert werden, in dem sie angeblich mit der Firma einen kostenpflichtigen Vertrag für mindestens ein Jahr zum Bezug ihres Gewinner-Magazins sowie die Teilnahme an einer privaten Lotterie abgeschlossen hätten. Das Perfide an Post und Plausch: "Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind auch so zurechtdatiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der scheinbaren Vereinbarung bereits abgelaufen ist, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten", beschreibt die Verbraucherzentrale NRW die Masche. Der Zahlungsdruck auf Kunden wird durch die Behauptung noch erhöht, die unzulässigen Telefonate zur Vertragsanbahnung würden zusätzlich aufgezeichnet.
Gesamter Bericht via antiabzockenet.blogspot.com

Über die Gewinner-Zeit-Gangster gibts hier noch einen weiteren Bericht:
Gewinner-Zeit.com - neues vom Fäustle

Montag, 24. Oktober 2011

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Paid Content GmbH i.S. mitfahrzentrale-24.de

Ob unser Stacheldraht-Savonarola auch mit diesem Urteil hausieren geht?
Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

Sonntag, 23. Oktober 2011

Vorsicht beim Abholen von Freunden bzw. Bekannten an deutschen Flughäfen - Zoll filzt nochmals beim Verlassen des Flughafengeländes

Eine neue Masche hilft dem deutschen Zoll wohl dabei, seinen Personalüberschuss gewinnbringend für den Staatssäckel einzusetzen.

Sollten Sie demnächst Verwandte/Freunde/Bekannte von einem der deutschen Flughäfen abholen, rechnen Sie damit, dass sowohl Sie als auch Ihr Auto beim Verlassen des Flughafengeländes an durch den Zoll eingerichteten Straßensperren umfassend gefilzt werden.

Manche illegal eingeführte Stange Zigaretten oder andere Waren werden durch die Zöllner aufgespürt - und dann wirds teuer!

Also nicht freuen, wenn man die erste Zollkontrolle im Flughafen "unbeschadet" überwunden hat, und immer mit der sprichwörtlichen "German Beamtengründlichkeit" rechnen!

Die Euro-, Banken- und Griechenland-Rettung verschlingt halt Riesensummen; da ist jeder Cent an zusätzlichen Einnahmen gefragt!

Mühsam ernährt sich der Schäuble das Eichhörnchen.....

UPDATE:
Das ist natürlich kein Blog mit "Tipps zum Schmuggeln", wie manch hirnamputierte Gestalten hier hineininterpretieren.

Ganz im Gegenteil: Hier soll ganz klar aufgezeigt werden, dass sich Schmuggeln nicht lohnt, da unsere gründlichen teutschen Zöllner auf alles und jeden Fluggast ein Auge haben.

Anklage wegen Abzocke mit Abofallen

Wer sich wohl hinter den noch nicht bekannten weiteren sechs Beschuldigten verbergen mag???
Mit Abofallen im Internet soll eine Bande fast 70.000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten – sieben Männer und eine Frau – wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.
Die Angeklagten – sie sind zwischen 24 und 36 Jahre alt – kommen aus Hamburg, Düsseldorf, Lüneburg und dem Kreis Lüneburg. Einer der beiden mutmaßlichen Haupttäter sitzt in Untersuchungshaft, der andere hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Auf den Konten der Angeklagten haben die Ermittler bisher 1,3 Millionen Euro beschlagnahmt. Der Prozess soll am 31. Oktober beginnen. Bisher sind 20 Termine bis Ende Januar 2012 angesetzt.


Bericht bei Heise

Wir berichteten bereits anläßlich der Festnahme im Februar 2011.

Samstag, 22. Oktober 2011

Anwaltliches Inkassobutzentum ist eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende Tätigkeit

Das wird die Inkassobutzen unter den Anwälten wohl weniger erfreuen:
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.
Setzt sich die Auffassung der niedersächsischen Finanzrichter durch, könnte in der Tat nicht nur in München, Osnabrück, Ludwigshafen und anderen schönen Orten dieses Landes, die ausgesprochen liebenswürdige, dem Volumeninkasso frönende Berufskollegen in ihren Stadtmauern beherbergen, ein recht hektisches Rechnen beginnen.
Dann zahlt mal schön Gewerbesteuer für eure Tätigkeiten als Inkassobutzen!
Quelle: Kanzlei Richter

Mittwoch, 19. Oktober 2011

LG Köln: Online-Payment-Systeme benötigen eine BaFin-Lizenz

Da werden die Abzockerbanden aber not amused sein:

Lt. Landgericht Köln ist für Online-Payment-Dienstleister eine BaFin-Lizenz zwingend erforderlich!

Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 - Az.: 81 O 91/11) hat eine wegweisende Entscheidung zur Erlaubnispflicht bei Online-Payment-Systemen getroffen.
Eine Entscheidung mit hoher Sprengkraft. Sollte sich die Ansicht des LG Köln "verbreiten", so dürfte dies eine erhebliche Veränderung von Online-Payment-Systemen in der Praxis nach sich ziehen.

Das Urteil ist somit von außerordentlich hoher Praxisrelevanz.

Die nach § 8 Abs.1 ZAG erforderliche BaFin-Lizenz verlangt nämlich qualifizierte organisatorische und finanzielle Voraussetzungen. Gerade für kleinere und mittlere Internet-Portale dürfte der Aufwand sich in einem kaum vertretbaren Rahmen bewegen.

Quelle: Dr. Bahr Newsletter

Dienstag, 18. Oktober 2011

Urteil: Kein Konto für den Stacheldrahtkönig aus Rodgau

Das wird ihn wohl wenig erfreuen, nachdem er "zu dieser Thematik eine Abmahnflut gegen Verbraucherzentralen und Netzindianer lostreten lassen" will:
Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte, von Bloggern liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art, denn es gab ja weder ein Konto noch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut. Da half auch das vor Gericht vorgetragene Bestreiten nicht, "dass es eine „Abofallen-Szene“ gebe, geschweige denn die Geschäftsführer beziehungsweise der Prokurist der Klägerin dieser zuzuordnen seien."
Gesamter Bericht

Sonntag, 16. Oktober 2011

Matthias Kurth, das oberste Wattestäbchen der Nation, soll abgelöst werden

Na endlich, werden viele nun aufatmen! Der Chef der Bundesnetzagentur (BNetzA), Matthias Kurth, soll seinen Sessel (endlich) räumen. Aber nicht aufgrund seiner Unfähigkeit, die Betrügereien im Telekombereich in den Griff zu bekommen, sondern weil Schwarz-gelb statt des SPD-Mannes Kurth lieber einen linientreuen Parteisoldaten auf das Pöstchen hieven möchten. Da könnten wir durchaus vom Regen in die Traufe kommen!
Nach Informationen des Spiegel soll der Chef der Bundesnetzagentur Matthias Kurth (SPD) nach mehr als zehnjähriger Amtszeit abgelöst werden. Einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins zufolge haben sich darauf führende Politiker der Regierungskoalition verständigt.
Laut Spiegel soll CSU-Mann Johannes Singhammer auf der entscheidenden Sitzung des zuständigen Beirats in fünf Wochen ins Rennen geschickt werden. Singhammer sei bereits mehrfach für einen der Spitzenposten in der Netzagentur im Gespräch gewesen. Dem Familien- und Sozialpolitiker sei bisher jedoch nicht zugetraut worden, milliardenschwere Märkte wie Strom, Gas oder Telekommunikation zu überwachen.

Bericht bei Heise

Freitag, 14. Oktober 2011

Inkassoverband fordert Aufsicht über Inkassounternehmen – „Verbraucher und Unternehmen müssen auf Inkasso als seriöse Dienstleistung vertrauen können“

Nun fordert sogar der Bundesverband der deutschen Inkassounternehmen den Gesetzgeber auf, endlich etwas gegen die vielen dubiosen Inkassobutzen zu unternehmen, die zur Zeit wie Pilze aus dem Boden schießen!
Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen „dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt. Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. „Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen", so BDIU-Präsident Spitz, „wie es sie auch zu Zeiten des (alten!) Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat."
Presseerklärung des BDIU

Mittwoch, 12. Oktober 2011

MMS-Abzocke - weiteres "Standbein" für DOZ-Prokurist Frank Drescher?

mms-4you.de, mms-center24.com sowie mms-center.net sind neue Abzockereien mit Hinweise auf mms, die angeblich nicht zugestellt werden können. Interessant ist, dass bei diesen Abzocken die Firma OPM Media des Herrn Frank Drescher aus Gammelsdorf auftaucht, wie nachfolgene Kopie des Screenshots aufzeigt:

Impressum

Anbieterinformation:
International Mobile Entertainment Ltd.
Avenida carla petita 11
07680 Porto Cristo, Spanien
USt.-IdNr. ES N8260165I

email: service@ime-ltd.com

Rechtliche Hinweise Alle Texte, Bilder, Grafiken sowie das gesamte Design inklusive Layout-, Schrift- und Farbgestaltung sind mit allen Rechten der International Mobile Entertainment Ltd. vorbehalten. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial sowie jegliche Art von Kopie oder Reproduktion bedarf der schriftlichen Zustimmung der OPM Media GmbH. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Für Inhalte externer Links kann International Mobile Entertainment Ltd. keine Verantwortung übernehmen. Ausgeschlossen ist auch eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unseres Service entnehmen Sie bitte unseren AGB und unseren Datenschutzrichtlinien.

Antiabzockenet.blogspot.com berichtet

EuMedien / EuCeVa - Drahtzieher verhaftet

Seit 2005 war das "ehrbare" Pärchen aus Lüneburg tätig und betütelte User, die sich als Tester registrieren ließen. Jetzt scheint die Story zu einem Ende zu kommen:
In dem Prozess wegen Millionen-Betrugs mit angeblichen Produkttests hat das Landgericht Lüneburg einen 39-Jährigen Mann verhaften lassen. Ihm wird vorgeworfen, mit seiner 37 Jahre alten Ehefrau per Internet und Telefon hochwertige Produkte zum Testen angeboten zu haben. Nach Zahlung einer Gebühr hätten die potenziellen Tester die Geräte behalten dürfen. Sie bekamen aber nur Billigprodukte. Laut Anklage soll das Paar mindestens drei Millionen Euro kassiert haben. Weil der 39-Jährige die Geschäfte fortgeführt haben soll und deutlich mehr als ein Jahr Haft zu erwarten habe, sei er Montag verhaftet worden, erklärte die Kammer am Dienstag.

Bericht in der Nordsee-Zeitung

Zu testen gab es in nahezu allen Fällen eine Tube Sekundenkleber.

Weitere Informationen über dieses saubere Pärchen und seine dubiosen Geschäfte:
hier bei Boocompany

Dienstag, 11. Oktober 2011

Post aus Gammelsdorf - Dreschers "Paid Content" mal wieder

Heute im Lawblog:
Trotzdem schickt die Paid Content GmbH jetzt sogar einen Klageentwurf. Am schönsten finde ich folgenden Satz:

Die Zahlungsunwilligkeit im Internet sowie häufige Identitätsverschleierungen stellen den E-Commerce vor Probleme, die der Volkswirtschaft schaden. Daher kann nicht hingenommen werden, dass Forderungen – auch Kleinstforderungen – unverfolgt bleiben.

Falls die Klage eingereicht wird, freue ich mich schon auf die Erwiderung. Ich werde dann etwas näher darlegen, wie Seiten vom Schlage der mitfahrzentrale-24.de ebenfalls dem E-Commerce Probleme bereiten und der Volkswirtschaft schaden. Und dass es unbedingt geboten ist, sich unberechtigten Forderungen – auch Kleinstforderungen – entschieden zu widersetzen.
Post aus Gammelsdorf

Aus den Kommentaren:
Am tollsten finde ich ja die "Mietgliedschaft" im ersten Absatz. Da fängt die Phantasie sofort an, Purzelbäume zu schlagen. Ist ein Mietglied sowas ähnliches wie ein Callboy?

Freitag, 7. Oktober 2011

Die Finanzkrise einfach erklärt - Video

Warum haben so wenige kritisch hinterfragt, wer, erstens, ein ganz profanes persönliches Interesse am Effizienzmythos der Finanzmärkte hat und wer, zweitens, in welcher Form auch immer in der Praxis vom Glauben an die Effizienz von Finanzmärkten profitiert.

Endlich mal ein bunter YouTube-Comic, der voll und ganz zu empfehlen ist:

Video

Tim Cammann auf der Flucht

Bundesweite Fahndung nach Delmenhorster
Ein wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagter Heranwachsender aus Delmenhorst befindet sich seit mehreren Wochen auf der Flucht. Der Delmenhorster Jugendrichter lässt daher nach dem 20-Jährigen bundesweit fahnden. Auch aus Dresden liegt gegen den jungen Delmenhorster inzwischen eine Ausschreibung zur Festnahme vor. Er könne sich gut vorstellen, dass seine sächsischen Kollegen inzwischen auch international nach dem Heranwachsenden suchen lassen, berichtete der Delmenhorster Jugendrichter.
So sollen in einem Fall zirka 200.000 Personen Zahlungen an den 20-Jährigen geleistet haben, der in einschlägigen Internetforen auch schon mal als "Abzocker" tituliert wird. Diese dubiosen Grundgeschäfte seien aber nicht Bestandteil des bei ihm anhängigen Strafverfahrens, sondern lediglich die Steuersache, bestätigte nun der Delmenhorster Jugendrichter.

Dafür zählt der junge Mann inzwischen zur Gruppe jener Internetaktivisten, denen die sächsische Staatsanwaltschaft im spektakulären Verfahren um die Internetplattform "kino.to" den Prozess machen möchte.
Ausführlicher Bericht im Weser-Kurier

Mittwoch, 5. Oktober 2011

Tu felix Austria - Burats Content4U GmbH verlor Verfahren i.S. download-service.de

Wien ist halt nicht Darmstadt. Das musste auch der "durchgeknallte Netzindianer" aus Rodgau erfahren.

Hier das Urteil des Handelsgerichts Wien

Die neue Abzockerliste der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale - Bundesverband - veröffentlicht von Zeit zu Zeit eine aktuelle Liste der Abzocker und die Maßnahmen, die gegen diese Abzockerbanden ergriffen wurden:

Abzockerliste der Verbraucherzentrale

Hier ist (fast) alles aufgeführt, was in der Abzockerszene Rang und Namen hat.

Dienstag, 4. Oktober 2011

ZDF sucht Betroffene unseriöser Inkassoforderungen

Wie bei Antispam heute berichtet, sucht das ZDF Betroffene unseriöser Inkassoforderungen:

Für eine demnächst in der Sendung "WISO" geplante Berichterstattung über Inkasso-Abzocke (unberechtigte Forderungen etc.) sucht das ZDF Kontakt zu Betroffenen, die damit gerade oder seit einiger Zeit andauernd negative Erfahrungen haben. Ob es sich dabei um Abofallen oder angeblich offene Telefonrechnungen handelt, ist zweitrangig. Hauptsache: die dreiste Masche, die Beitreibung ohne belegten Anspruch, lässt sich daran darlegen.

Betroffene sollten sich über das Kontaktformular mit Antispam in Verbindung setzen.

Wählen Sie als Grund der Anfrage "Presseanfrage" aus.